Schulordnung des Gymnasiums Eltville

In der Schule verbringen wir einen großen Teil unserer Zeit. Sie ist deshalb für uns alle ein wichtiger Lebensraum. Das Zusammenleben so vieler Menschen kann nur funktionieren, wenn alle bereit sind, sich an bestimmte Regeln zu halten; die wichtigsten davon sind in dieser Schulordnung aufgeführt.

 

Neben den Vorschriften dieser Schulordnung gelten selbstverständlich die allgemeinen Regeln des menschlichen Anstands, der Rücksichtnahme, des gegenseitigen Respekts, der Toleranz und der Fairness. Jeder sollte sich darüber im Klaren sein, dass er für sein eigenes Handeln selbst verantwortlich ist, darüber hinaus aber auch eine Mitverantwortung für die Schulgemeinschaft und das Wohlbefinden aller trägt.

 

Insbesondere sind körperliche Gewalt, Beleidigungen und üble Nachrede (auch und gerade im Internet!) keine zulässigen Mittel der Auseinandersetzung. Zu einem angemessenen Verhalten gehört aber auch die Schonung des Gebäudes, der Einrichtung sowie der Lehr- und Unterrichtsmittel, denn unter Sachbeschädigungen und Verschmutzung haben letztlich alle zu leiden.

 

Bei Verstößen gegen die Schulordnung können die in den Erlassen des Kultusministeriums vorgesehenen pädagogischen Maßnahmen und Ordnungs­maßnahmen angewandt werden.

 

 

  1. Vor, während und nach dem Unterricht

 

1.1.      Schülerinnen und Schüler*, die vor Unterrichtsbeginn ankommen, dürfen sich in der Pausenhalle, aber nicht auf den Treppen und Fluren aufhalten. (*Wegen der besseren Lesbarkeit wird im Folgenden auf die Nennung beider Formen verzichtet.)  

 

1.2.      Beim Gongzeichen gehen alle Schüler zu ihren Unterrichtsräumen.

 

1.3.      Wegen der Enge der Flure und Treppenhäuser ist es nicht erlaubt, dort auf dem Boden zu sitzen oder herumzurennen.

 

1.4.      Ist eine Klasse ohne Lehrer, so fragt der Klassensprecher oder ein anderer Schüler nach 10 Minuten zunächst im Lehrerzimmer und dann im Sekretariat nach. Alle übrigen Schüler warten ruhig in ihrem Klassenraum und bleiben auf ihren Plätzen. Es ist streng verboten, im Klassenraum oder auf den Gängen herumzurennen oder Lärm zu machen.

 

1.5.      Wenn Schüler wegen Krankheit nicht zur Schule kommen können, geben sie oder ihre Eltern nach Möglichkeit einem Mitschüler Bescheid, der diese Information in der 1. Stunde der betreffenden Lehrkraft weitergibt. Im Klassenbuch erfolgt ein entsprechender Vermerk (kr. für krank). Liegt keine solche Information vor, meldet ein Schüler dies im Sekretariat. Liegt auch dort keine Information vor, gilt der Schüler als vermisst und wird gesucht (Anruf bei Eltern, ggf. Polizei). Spätestens am 3. Tag der Erkrankung muss in der Schule eine schriftliche Entschuldigung durch die Erziehungsberechtigten vorliegen.

 

1.6.      Wenn ein Schüler das Krankenzimmer aufsuchen will, muss er sich im Sekretariat anmelden und später wieder abmelden. Schüler der Unter- und Mittelstufe, die wegen Krankheit vorzeitig nach Hause wollen, müssen sich im Sekretariat melden. Werden die Schüler entlassen bzw. abgeholt, muss dies im Klassenbuch vermerkt werden.

 

1.7.      Wer schulisches oder privates Eigentum absichtlich oder unachtsam beschädigt oder wegnimmt, muss es ersetzen. Das gilt insbesondere für die ausgeteilten Schulbücher sowie für die Werkzeuge, Geräte und Arbeitsmaterialien im Fachunterricht. Wenn etwas kaputtgeht oder man einen Schaden feststellt, muss man eine Lehrkraft oder das Sekreta­riat verständigen.

 

1.8.      Alle Schüler sind für die Sauberkeit in den Unterrichts­räumen sowie auf dem gesamten Schulgelände mitverantwortlich. Die Ausrede "Das ist nicht von mir" gilt nicht.

1.9.      Während des Sportunterrichtes bleiben keine Wertgegenstände in den Umkleidekabinen. Sie werden mit in die Sporthalle oder zum Sportplatz genommen.

 

1.10.     Alle Schüler müssen ihre Plätze in ordentlichem Zustand hinterlassen und nach Unterrichtsschluss die Stühle hochstellen. Der Ordnungsdienst schließt die Fenster, putzt die Tafel und kehrt den Boden. Die Lehrkräfte schließen die Räume ab.

 

 

  1. Schulgelände, Schulweg und Pausen

 

2.1.      Zu Beginn der großen Pausen gehen die Schüler der Klassen 5 bis 9 in die Pausenhalle oder auf den Hof. Die Ein- und Aufgänge müssen freigehalten werden. Die Pausenhalle ist weder Spielplatz noch Rennbahn; man darf sie zum Durchgehen und zum Hinsetzen nutzen. - Stühle und Tische müssen an ihren Platz zurückgestellt werden. Wer sich nicht an die Regeln hält, muss die Pausenhalle verlassen.

 

2.2       Den Schülern der Klassen 10 kann erlaubt werden, im Klassenraum zu bleiben. Im Gegenzug verpflichten sie sich, die Lehrkräfte bei der Aufsicht im Haus zu unterstützen.

 

2.3.      Wenn eine Klasse während der Pause den Unterrichtsraum wechselt, werden die Taschen mitgenommen. Sie können unmittelbar zu Beginn der Pause auf eigene Verantwortung vor dem neuen Raum abgelegt werden, sofern dadurch andere Schüler nicht behindert werden. Ein Anspruch darauf besteht jedoch nicht; die Anweisungen der Aufsicht müssen in jedem Fall befolgt werden. - Wenn man die Taschen ablegt, muss man Wertgegenstände herausnehmen. Wenn etwas wegkommt, haftet die Schule nicht.

 

2.4.      Während der Pausen und an der Bushaltestelle müssen die Schüler die Anweisungen der Aufsichtspersonen befolgen. Aufsichtspersonen sind Lehrkräfte von Gymnasium und Realschule, die Schulsekretärinnen, die Hausmeister sowie Schüler der Jahrgangsstufe 10, die zur Hilfsaufsicht eingesetzt sind.

 

2.5.      Versicherungsschutz besteht während der Unterrichtszeit nur auf dem Schulgelände. Es darf daher von Schülern während der Pausen im Allgemeinen nicht verlassen werden. Ausnahmen: Laut Verordnungslage dürfen Schüler der Oberstufe (und in besonderen Fällen auch der Unter- und Mittelstufe auf schriftlichen Antrag der Eltern) das Schulgelände während der Mittagspause verlassen. Sie verlieren für diesen Weg dann allerdings den schulischen Versicherungsschutz.

 

2.6.      Die große Treppe am Hof Süd, die Bushaltestelle und der Parkplatz gehören nicht zum Pausengelände. Das Pausengelände endet am weißen Strich.

 

2.7.      Warme Mahlzeiten können in der Mensa gekauft werden. Es ist nicht erlaubt, Mahlzeiten (auch Pizza!) in Einwegverpackungen mitzubringen oder anliefern zu lassen, da dies zu viel Müll verursacht. Ausnahmen, z.B. bei angemeldeten Klassentagen, sind in Absprache mit dem Klassenlehrer möglich.

           

2.8.      Bei starkem Regen dürfen die Schüler sich sowohl in der Pausenhalle als auch im Bereich um das Atrium aufhalten.

         

2.9.      Die großen Doppeltüren im Treppenhaus sind Brandschutztüren. Sie müssen immer offenstehen und schließen bei Feuer automatisch. Es ist Unbefugten streng verboten, sie von Hand zu schließen, da dies den sehr teuren und empfindlichen Mechanismus beschädigt. Ausnahms­weise (z.B. bei Veranstaltungen im Atrium) werden die Türen von eingewiesenen Personen geschlossen.

 

2.10.     Das Atrium ist ausschließlich für schulische Veranstaltungen vorgesehen und wird nur in Begleitung von Lehrkräften betreten. Zur vom Atrium aus zugänglichen Bibliothek haben ausschließlich interessierte Schüler des Gymnasiums während der Pausen und Freistunden Zutritt. In der Bibliothek haben sich Schüler und Lehrkräfte leise zu verhalten.

2.11.     Der Gang bei den Biologieräumen darf von Schülern nur in Ausnahmefällen benutzt werden (z.B. von Klassenbuchführern oder erkrankten Schülern). Er ist wegen seiner Enge insbesondere kein Durchgang für ganze Schülerklassen oder -gruppen. Der Durchgang ist freizuhalten. Vor den Biologiestunden stellen die betreffenden Klassen sich so in der Zone um das Atrium auf, dass ein Durchgang frei bleibt.

 

2.12.     Wenn eine Lehrkraft einzelnen Schülern eine Sondererlaubnis erteilt, in der großen Pause im Unterrichtsraum zu bleiben, so muss diese Lehrkraft sich selbst auch im Raum aufhalten. Ausnahme: Gehbehinderte, verletzte oder kranke Kinder dürfen (nach Rücksprache mit einer Lehrkraft) mit einer(!) Begleitperson alleine im Klassenraum bleiben.

 

2.13.     Die Flure zwischen Gymnasium und Realschule dienen nur dem Zugang zu den naturwissenschaftlichen Räumen. Sie sind kein Durchgangs- oder Aufenthaltsbereich.

 

2.14.     Der Eingang zwischen Lehrerzimmer und Biologieräumen darf nur von Schülern der Oberstufe benutzt werden. Ausnahme: Bei starkem Regen (vgl. Absatz 2.7.) dürfen alle Schüler diesen Gang benutzen, um trockenen Fußes zur Mensa zu gelangen.

 

2.15.     Bei Regenwetter und Matsch sollen die Rasenflächen geschont werden, da sie ansonsten dauerhaft gesperrt werden müssen. Auf jeden Fall darf man das Schulgebäude nur mit sauberen Schuhen betreten.

 

2.16.     In der Schulverwaltung wird auch in den Pausen gearbeitet. Schüler, die sich vor diesen Räumen aufhalten, sollen hierauf Rücksicht nehmen und Lärm vermeiden.

 

2.17.     Beim Spielen auf dem Schulhof muss man aufeinander Rücksicht nehmen.

 

2.18.     Außerhalb der Pausen ist es verboten, auf dem Schulgelände Lärm zu machen.

 

2.19.     Der Aufenthalt im Gebüsch und hinter der Sporthalle ist wegen Unfall- und Brandgefahr verboten. Privatgrundstücke um das Schulgelände herum dürfen nicht betreten oder verunreinigt werden.

 

2.20.     Wegen der damit verbundenen Verletzungsgefahr ist es verboten, Schneebälle und andere Gegenstände zu werfen und andere Personen nass zu spritzen. Dies gilt insbesondere im Gebäude (Rutschgefahr(!).

 

2.21.     Es ist verboten, auf Bäumen, Mauern, Treppengeländern und Fluchtbrücken herumzuklettern. Dies gilt insbesondere auch für die Absperrgitter an den Bushaltestellen.

 

2.22.     Aus hygienischen und ästhetischen Gründen ist es ist verboten, auf dem Schulgelände auszuspucken.

 

2.23.     Für das Sauberhalten der Toiletten sollte sich jeder Einzelne in besonderem Maße mitverantwortlich fühlen und Beschädigungen oder Verschmutzungen sofort einer Lehrkraft oder einem Hausmeister melden. Dies dient dem Wohlbefinden aller und hat nichts mit "Verpetzen" zu tun.

 

2.24.     Müll - das gilt auch für Kaugummis! - wird ausschließlich in die dafür vorgesehenen Abfallbehälter geworfen.

 

2.25.     Schüler der Unter- und Mittelstufe dürfen die Zone vor dem Sekretariat nur während der Mittagspause nutzen, um hier still und leise zu arbeiten.

 

2.26.     Auf dem Schulparkplatz darf an Schultagen zwischen 7.00 und 17.00 Uhr nur mit Parkausweis geparkt werden. Dies gilt auch für den hinteren Parkplatz. Wegen der damit verbundenen Gefährdung darf der Parkplatz auch (insbesondere vor Unterrichtsbeginn und bei Unterrichtsschluss) nicht ohne Parkausweis befahren werden.

 

2.27.     Wer mit dem Fahrrad, Moped oder Motorroller zur Schule kommt, benutzt den vorgesehenen Abstell­platz. Für Schäden an den Fahrzeugen haftet die Schule nicht.

 

2.28.     Beim Aus- und Einsteigen an den Bushaltestellen muss man auf Mitschüler und andere Fahrgäste Rücksicht nehmen. Drängeln ist verboten.

 

 

  1. Sonstige Regelungen

 

3.1       Das Rauchen ist auf dem gesamten Schulgelände laut Hessischem Schulgesetz verboten. Näheres ist im Präventionskonzept der Schule geregelt.

 

3.2.      Essen und Trinken sowie Kaugummikauen sind während des Unterrichts nur mit Erlaubnis der Lehrkraft gestattet.

 

3.3       Das Mitbringen von Waffen (auch Attrappen), Munition (auch Feuerwerks­körpern) ist verboten.

 

3.4       Es ist verboten, von anderen Personen ohne deren ausdrückliches Einverständnis Bild- oder Tonaufnahmen anzufertigen. Die verwendeten Geräte können eingezogen werden.

 

3.5.      Handys und andere elektronische Geräte müssen während des Unterrichts grundsätzlich ausgeschaltet werden. Bei Klassenarbeiten kann der Lehrer anordnen, dass Handys auf dem Lehrerpult abgelegt werden; ein Verstoß gegen diese Anordnung kann als Täuschungsversuch gewertet werden.

 

3.6.      Die Benutzung von Handys und anderen elektronischen Geräten ist im Schulgebäude sowie auf dem Schulhof grundsätzlich verboten. Bei Zuwiderhandlung muss das Gerät ausgeschaltet werden; der betreffende Schüler begleitet die Lehrkraft zum Sekretariat und gibt das Gerät dort ab. - Das Gerät wird entweder nach drei Tagen an den betreffenden Schüler oder unverzüglich an einen Erziehungsberechtigten zurückgegeben. - Ausnahme: Schüler der GOS dürfen die genannten Geräte in allen nur ihnen zugänglichen Bereichen (z.B. GOS-Aufenthaltsraum und Freizone davor) sowie in Pausen und Freistunden in ihren Unterrichtsräumen benutzen.

 

3.7.      Fundsachen werden bei den Hausmeistern oder im Sekretariat abgegeben.

 

3.8.      Wer ein Plakat oder Ähnliches aushängen will, muss bei der Schulleitung um Erlaubnis fragen und das Plakat entsprechend abzeichnen lassen.

 

3.9.       Aushänge dürfen nicht an Glastüren oder Fenster geklebt werden, da die Klebstreifenreste nur schwer zu entfernen sind.

 

3.10.     Es ist verboten, sich ohne ausdrückliche Genehmigung der Schulleitung nachts auf dem Schulgelände aufzuhalten.

 

3.11.     Besuche von Gastschülern müssen bei der Schulleitung angemeldet werden. Der gastgebende Schüler muss die unterrichtenden Lehrkräfte jeweils vor der Stunde informieren.

 

3.12.     Besucher der Schule müssen sich unverzüglich im Sekretariat anmelden und erhalten einen Besucherausweis.

 

                                                                                                                       Stand: November 2019